Veröffentlicht 04-04-2023

Mehrwertsteuer auf Vergnügungsschiffe

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Dieser Artikel befasst sich mit der Frage der Mehrwertsteuer auf Yachten und den damit verbundenen Herausforderungen. 

Mit dem eigenen Boot zu reisen, war schon immer ein Symbol für Freiheit, Abenteuer und Entspannung. Es gibt jedoch Aspekte des Bootfahrens, die vielen Bootsfahrern bei ihren Sommerreisen Sorgen bereiten können - nämlich die Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuervorschriften sind von Land zu Land unterschiedlich und können eine erhebliche finanzielle Belastung für Bootsfahrer darstellen. Dieser Artikel befasst sich mit dem Thema Mehrwertsteuer auf Yachten und den damit verbundenen Herausforderungen. 

Wenn Sie ein neues Boot gekauft haben, das auch nur eine der folgenden Bedingungen erfüllt, müssen Sie die Mehrwertsteuer entrichten

- Neues Boot über 7,5 Meter, wenn die Lieferung innerhalb von 3 Monaten vor der ersten Nutzung erfolgt das 

- Boot wurde nicht mehr als 100 Stunden gesegelt 

Gebrauchte Yachten fallen unter die EU-Handelsregeln, d.h. Privatpersonen können ein Boot in einem anderen EU-Land kaufen, ohne dänische Mehrwertsteuer zahlen zu müssen, WENN die Mehrwertsteuer in dem betreffenden EU-Land entrichtet wurde. 

Nach Angaben des dänischen Steuerministeriums sehen weder die dänischen noch die gemeinsamen EU-Mehrwertsteuervorschriften vor, dass besondere Erklärungen oder Ähnliches als Nachweis für die Entrichtung der Mehrwertsteuer auf ein Sportboot vorgelegt werden müssen. Sie weisen jedoch darauf hin, dass aufgrund der Zollvorschriften für zurückgegebene Waren manchmal Verwirrung herrscht, da diese vorsehen, dass Waren wie Sportboote, die das Zollgebiet der EU verlassen haben und drei Jahre nach Verlassen des Gebiets zurückkehren, verzollt werden müssen. Dies bedeutet, dass die Mehrwertsteuer erhoben wird, wenn sich das Boot wieder in einem EU-Land befindet. 

Aber das Problem liegt nicht in Dänemark, sondern im Süden. Auch wenn das Finanzministerium sagt, dass es keine Vorschriften für die Dokumentation gibt, besteht dennoch eine geringe Chance, dass andere EU-Länder einen Nachweis über die gezahlte Mehrwertsteuer verlangen. Wenn das Boot nach dem 1. Januar 1985 gebaut wurde, müssen Sie nachweisen, dass die Mehrwertsteuer für das Boot gezahlt wurde. In diesem Fall können Sie nur eine Rechnung vorlegen, die den Mehrwertsteuerbetrag belegt (die Originalrechnung der Werft). 

Quelle: Ministerium für Steuern 

Wir raten Ihnen, im Zweifelsfall Ihren Yachtmakler vor Ort zu konsultieren oder sich an das Ministerium für Steuern zu wenden, um Hilfe bei Ihren Fragen zu erhalten.
 

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